Datum: 15, Mai 2017
Die Integrationsämter unterstützen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen durch verschiedene finanzielle Leistungen, um die Chancen auf eine betriebliche Integration zu verbessern.
Gefördert werden können Arbeitgeber, die z.B.:
• neue Arbeits- und Ausbildungplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen,
• vorhandene Arbeitsplätze behinderungsgerecht ausstatten,
• behinderten jungen Menschen eine Ausbildung oder Beschäftigung ermöglichen.
Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, die z.B.:
• auf technische Arbeitshilfen angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz ausfüllen zu können,
• Hilfe beanspruchen müssen, um den Arbeitsplatz zu erreichen,
• eine eigene berufliche Existenz gründen wollen,
• eine Arbeitsassistenz benötigen.
Gefördert werden können Integrationsprojekte, die:
• Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen schaffen.